Schwangerschaft

Liebe werdende Mutter,

die Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit vielen Freuden und intensiven Erfahrungen. Es ist ein ganz besonderes Ereignis, das
viele neue Fragen aufwirft.

Wir möchten Ihnen hiermit wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise
über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis liefern.

Die gesetzlichen Mutterschaftsvorsorgerichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm
nützt Ihnen und Ihrem Baby am besten, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

Darüber hinaus machen weitere Untersuchungen und Zusatzmaßnahmen
durchaus Sinn, wenn Sie Sich und Ihrem Kind ein höchstmögliches Maß an
Sicherheit zukommen lassen möchten.

„Jede Schwangerschaft ist, genauso wie jedes Kind, einmalig“


Mutterschaftsvorsorgerichtlinien

Nachdem wir eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine
Reihe von Untersuchungen.

Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an
den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen, und auf Chlamydien (spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung (Eisenwert)

Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und
des Rhesusfaktors, sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 28. und 30.Schwangerschaftswoche wiederholt und hilft uns eine eventuelle Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind festzustellen.

Falls das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Test auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung.
Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus zu Missbildungen bei
Ihrem Kind führen kann.

Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich zur gesetzlichen Vorsorge, auch eine Unter-suchung auf HIV (Aidsvirus) durchführen zu lassen.

Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals Blut entnommen, um eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus erkennen zu können. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung des
Kindes führen.


Ultraschall-Untersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening)

  1. Screening: 09.-12. Ssw.
  2. Screening: 19.-22. Ssw.
  3. Screening: 29.-32. Ssw.

Mit Hilfe dieser Untersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere
Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit kann im Bedarfsfall eine spezialisiertere Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.


Seitenanfang
 
MultimediaAgentur Trigemini
horiz_line
home verti_line kontakt verti_line lageplan verti_line impressum verti_line links verti_line datenschutz